30.04.2024 nur Rezeptsprechstunde

02.-03.05.2024 Praxisurlaub – Vertretung Dr. Pooyeh (BST)

Frauenheilkunde

Vorsorge in der Frauenheilkunde

In Deutschland wird jährlich die gynäkologische Krebsvorsorgeuntersuchung empfohlen und ohne Zuzahlung angeboten. Diese Früherkennungsuntersuchung beinhaltet ab dem 20. Lebensjahr das innere und äußere Genitale mit dem Schambereich, der Scheide, Gebärmutter, Eileiter, Eierstöcke und Harnblase sowie ab dem 30. Lebensjahr die weibliche Brust.

Ab dem 50. Lebensjahr werden Sie alle 2 Jahre zur Brust-Röntgenuntersuchung (dem Mammographiescreening)  bis einschl. zum 75. Lebensjahr eingeladen. Zudem findet die Beratung zum Darmkrebs mit der Untersuchung auf Blut im Stuhl statt. Ab 55 Jahren wird Ihnen eine Darmspiegelung empfohlen.

Im Rahmen der Früherkennung auf ein Zervixkarcinom (Gebärmutterhalskrebs) werden ab 01.01.2020 vom 20.- einschließlich 34. Lebensjahr (schmerzfrei) Zellabstriche vom Gebärmuttermund – und -kanal während der gynäkologischen Untersuchung entnommen und anschließend im zytologischen Labor auf Zellveränderungen untersucht. Ab dem 35. Lebensjahr wird dieser Zellabstrich alle 3 Jahre mit einer weiteren Untersuchung kombiniert, bei der das Vorkommen von Humanen Papillomaviren getestet wird.     

Ihre jährliche gynäkologische Vorsorgeuntersuchung bleibt weiterhin Bestandteil der empfohlenen ohne Zuzahlung angebotenen Früherkennung, auch ab dem 35. Lebensjahr!

Die Früherkennung von bösartigen Erkrankungen führt heutzutage häufig zur Heilung, da die Wahrscheinlichkeit für eine Chemotherapie oder Bestrahlung in frühen Stadien oft gering und eine alleinige Operation meist ausreichend ist.